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   ArbG Siegburg, 10.11.2021 - 3 Ca 1142/21   

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https://dejure.org/2021,45412
ArbG Siegburg, 10.11.2021 - 3 Ca 1142/21 (https://dejure.org/2021,45412)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 10.11.2021 - 3 Ca 1142/21 (https://dejure.org/2021,45412)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 10. November 2021 - 3 Ca 1142/21 (https://dejure.org/2021,45412)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus ArbG Siegburg, 10.11.2021 - 3 Ca 1142/21
    Die Bezugnahme auf einen Tarifvertrag in seiner jeweils gültigen Fassung erfasst von ihrem Wortlaut her nicht auch den Nachfolgetarifvertrag, der keine gültige Fassung es in Bezug genommenen Tarifvertrags darstellt (vgl. zum Verhältnis BAT und TV-L: BAG, Urteil vom 19.05.2010 - 4 AZR 796/08 -, BAGE 134, 283-296, Rn. 18).

    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG, Urteil vom 19.05.2010 - 4 AZR 796/08 -, BAGE 134, 283-296, Rn. 23).

    Anders als vielleicht bei Arbeitsvertragsparteien, die auf einen zuvor jahrzehntelang geltenden BAT arbeitsvertraglich Bezug genommen haben und mangels unvorhergesehener Ersetzung desselben durch den TVöD oder TV-L die Vereinbarung einer großen dynamischen Verweisung nicht für erforderlich gehalten haben, was ergänzende Auslegung rechtfertigen mag (siehe hierzu: BAG, Urteil vom 19.05.2010 - 4 AZR 796/08 -, BAGE 134, 283-296, Rn. 23 ff.), kann beim EMTV eine vergleichbare Beständigkeit, die den Schluss auf die Annahme eines fehlenden Regelungsbedürfnisses bei den Parteien des Firmentarifvertrags, darunter auch die IG Metall, nicht festgestellt werden, galt dieser doch nicht schon vergleichbar lange und war offenbar zum Zeitpunkt des Abschlusses des Firmentarifvertrags bereits zum 31.12.2017 gekündigt.

  • BAG, 11.11.2020 - 4 AZR 210/20

    Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf

    Auszug aus ArbG Siegburg, 10.11.2021 - 3 Ca 1142/21
    Damit knüpft die Vorschrift an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, wonach bei einem Anerkennungstarifvertrag häufig mit der Verweisung eine Gleichstellung mit der Entwicklung der in Bezug genommenen Tarifnormen in der Weise gewollt ist, dass der Verweisungstarifvertrag (lediglich) die Verbandszugehörigkeit des Arbeitgebers ersetzen soll und deshalb auch der Geltungszustand der in Bezug genommenen Tarifnormen auf die Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich des Verweisungstarifvertrags durchschlägt (vgl. BAG, Urteil vom 11.11.2020 - 4 AZR 210/20 -, Rn. 30, juris).

    Diese Auslegungsgrundsätze gelten in vollem Umfang auch für die Auslegung von Anerkennungstarifverträgen; Gründe für die Anwendung anderer Maßstäbe sind nicht erkennbar (BAG, Urteil vom 11.11.2020 - 4 AZR 210/20 -, Rn. 20, juris).

    c) Bei dem MTV handelt es sich jedoch im Verhältnis zum EMTV gerade um einen neuen Tarifvertrag (BAG, Urteil vom 11.11.2020 - 4 AZR 210/20 -, Rn. 34, juris).

  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 272/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

    Auszug aus ArbG Siegburg, 10.11.2021 - 3 Ca 1142/21
    Dann finden Änderungen des Bezugsobjekts automatischen Eingang in den Anerkennungstarifvertrag, ohne dass es einer neuerlichen Verweisungsanordnung bedarf (vgl. BAG, Urteil vom 07.06.2006 - 4 AZR 272/05 -, Rn. 23, juris).

    Eine tarifliche Bezugnahme auf einen anderen Tarifvertrag muss deshalb die Klauseln, auf die verwiesen wird, so genau bezeichnen, dass Irrtümer über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelungen ausgeschlossen sind (BAG, Urteil vom 07.06.2006 - 4 AZR 272/05 -, Rn. 32, juris).

  • BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 630/15

    Anerkennungstarifvertrag - Gewerkschaftseintritt im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus ArbG Siegburg, 10.11.2021 - 3 Ca 1142/21
    Ist mit der Verweisung eine Gleichstellung mit der Entwicklung der in Bezug genommenen Tarifnormen - wie häufig bei einem Anerkennungstarifvertrag - in der Weise gewollt, dass der Verweisungstarifvertrag (lediglich) die Verbandszugehörigkeit des Arbeitgebers ersetzen soll, spricht das in der Regel dafür, dass auch der Geltungszustand der in Bezug genommenen Tarifnormen auf die Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich des Verweisungstarifvertrags durchschlägt (BAG, Urteil vom 27.09.2017 - 4 AZR 630/15 -, BAGE 160, 273-279, Rn. 13).

    b) Durch den Verweis auf die in Bezug genommenen Tarifverträge "in ihrer jeweiligen Fassung" wird zunächst nur klargestellt, dass Änderungen der Bezugsobjekte automatisch Eingang in den Verweisungstarifvertrag finden, ohne dass es einer neuerlichen Verweisungsanordnung bedarf (BAG, Urteil vom 27.09.2017 - 4 AZR 630/15 -, BAGE 160, 273-279, Rn. 16).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus ArbG Siegburg, 10.11.2021 - 3 Ca 1142/21
    Legt ein Normsetzungsakt die Tatbestände nicht selbst fest, sondern verweist er auf andere Normen, so muss der Rechtsunterworfene klar erkennen können, welche Vorschriften im Einzelnen für ihn gelten sollen (BVerfG vom 24.05.1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322, 350, zum "rechtsstaatlichen Erfordernis" der Normenklarheit bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen).
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

    Auszug aus ArbG Siegburg, 10.11.2021 - 3 Ca 1142/21
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (st. Rspr., z. B. BAG, Urteil vom 12.12.2018 - 4 AZR 147/17 - Rn. 35 m. w. N., BAGE 164, 326).
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

    Auszug aus ArbG Siegburg, 10.11.2021 - 3 Ca 1142/21
    Eine Regelungslücke liegt dabei nur vor, wenn die Parteien einen Punkt übersehen oder zwar nicht übersehen, aber doch bewusst deshalb offengelassen haben, weil sie ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, und diese Annahme sich nachträglich als unzutreffend herausstellt (BAG, Urteil vom 21.04.2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33).
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 944/08

    Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisungsklausel

    Auszug aus ArbG Siegburg, 10.11.2021 - 3 Ca 1142/21
    aa) Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung ist, dass eine Vereinbarung eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit aufweist (BAG, Urteil vom 16.06.2010 - 4 AZR 944/08, NJOZ 2011, 63 Rn. 34, beck-online).
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 8/10

    Dynamische tarifvertragliche Verweisung auf anderen Tarifvertrag ("dynamische

    Auszug aus ArbG Siegburg, 10.11.2021 - 3 Ca 1142/21
    Die Normen des Bezugstarifvertrages sind Teil der Normen des Verweisungstarifvertrages (BAG, Urteil vom 22.02.2012 - 4 AZR 8/10, Rn. 25 m. w. N., juris; LAG Köln, Urteil vom 21.08.2020 - 4 Sa 411/20 -, Rn. 68, juris).
  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 561/06

    Anerkennungs-TV - Kündigung des anerkannten TV

    Auszug aus ArbG Siegburg, 10.11.2021 - 3 Ca 1142/21
    Wenn aber die Verweisung auf zukünftige Inhalte eines anderen Tarifvertrags zulässig ist, so muss erst recht die weniger einschneidende Verweisung auf die Normen eines anderen Tarifvertrags in seinem jeweiligen Geltungszustand möglich sein (BAG, Urteil vom 29.08.2007 - 4 AZR 561/06, NZA-RR 2008, 249, beck-online).
  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 196/19

    Tarifliches Härtegeld - Auslegung eines Haustarifvertrags

  • LAG Köln, 21.08.2020 - 4 Sa 411/20

    Haustarifvertrag; Anerkennungstarifvertrag; Anlage; Gesamtrechtsnachfolge auf

  • LAG Köln, 22.09.2022 - 6 Sa 822/21

    Firmentarifvertrag; Flächentarifvertrag; Manteltarifvertrag; Bezugnahme;

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 10.11.2021 - 3 Ca 1142/21 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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